Kurzreferat
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) schreibt vor, dass Arbeitsmittel zu überprüfen sind. Art, Umfang und Fristen der erforderlichen Prüfungen sind vom Betreiber zu ermitteln. Durch Einführung der BetrSichV ist der bisher übliche Begriff "UVV-Prüfung" nicht mehr aktuell. In der Richtlinie werden einheitliche Mindestanforderungen festgelegt und ein einheitliches Prüfkonzept vorgestellt. Dieses Konzept nennt die gültigen Gesetze, Normen und Regeln und legt die Ausführung der Prüfung fest. Sie eignet sich als Maßstab zur Bewertung der auf dem Markt angebotenen Prüfdienstleistungen hinsichtlich Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis.