Kurzreferat
Diese Richtlinie findet Anwendung bei ortsfesten und schienengebundenen Krananlagen einschließlich ihrer Tragkonstruktionen und technischen Ausrüstung sowie bei Kranbahnen, soweit diese dem Geltungsbereich der Unfallverhütungsvorschriften BGV D 6 und BGV D 8 unterliegen. Die Richtlinie stellt bei Krananlagen erprobte Instandhaltungsstrategien vor. Unter berücksichtigung der DIN 15001-1 bezieht sich diese Richtlinie auf Laufkatzen, Ausleger- und Drehkrane, Brückenkrane, Portalkrane, Wandlaufkrane und Turmdrehkrane.