Kurzreferat
Die Überwachung von Schwebstaubfraktionen mit aerodynamischen Partikeldurchmessern < 10 µm und < 2,5 µm ist unter anderem aufgrund der gesetzlichen Anforderungen (z.B. Bundes-Immissionsschutzgesetz) von Bedeutung. Die Richtlinie legt Anforderungen an ein Probenahmegerät zur aktiven Probenahme von Schwebstaub, Staubinhaltsstoffen sowie ausgewählten gasförmigen Substanzen (z.B. polychlorierte Dioxine) in der Außenluft und Innenraumluft fest. Sie spezifiziert gerätetechnische Vorgaben, Anforderungen an Komponenten sowie zulässige Toleranzen des Volumenstroms (2,3 m3/h bis 3,03/h) des Probenahmegeräts Low-Volume-Sampler (LVS).