Kurzreferat
Die Richtlinie vermittelt Betreibern von Anhängern Nutzungs- und Sicherheitshinweise unter Berücksichtigung unterschiedlicher Anhängerausführungsarten. Anhänger im Sinne dieser Richtlinie bestehen aus Fahrgestell mit und ohne Aufbauten, Zug- und Kupplungseinheit, mindestens zwei Achsen und einem Lenksystem. Die Richtlinie gilt für Anhänger im innerbetrieblichen Transport. Für Anhänger, die auf öffentlichen Straßen verkehren, gelten zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr.