Kurzreferat
Die Richtlinie gibt konkrete Handlungsanweisungen und Empfehlungen für die Aufbereitung von Elektro(nik)altgeräten und berücksichtigt Vorgaben und Einflüsse wie gesetzliche Rahmen, Herstellervorgaben, Absatzmärkte für zurück gewonnene Stoffströme und die Art und Tiefe der Demontage. Die Aufbereitung umfasst im Wesentlichen das Zerkleinern, Klassifizieren und Sortieren in entsprechenden Anlagen. Die Zielsetzung liegt in der Abtrennung von Schad- und Störstoffen nach technischen und rechtlichen Vorgaben sowie die Herstellung von Stoffströmen zur Verwertung und schadlosen Beseitigung.