Kurzreferat
Die in der Richtlinie aufgeführten Maximalen Immissionswerte (MI) für Nickel dienen dem Schutz der landwirtschaftlichen Nutztiere. Die Ableitung von Maximalen Immissions-Werten erfolgt aus langfristigen Versuchen zur Ermittlung von Dosis-Zeit-Wirkung-Beziehungen bei Nutztieren. Es können somit Immissions-Werte für Nickel nur bei solchen Nutztieren festgelegt werden, bei denen entsprechende Untersuchungen durchgeführt wurden. Für Pferde und kleine Wiederkäuer sowie für Gatterwild liegen keine entsprechenden Daten vor.