Kurzreferat
Für Abfallverbrennungsanlagen mit einer Durchsatzleistung bis zu 750 kg/h werden Hinweise gegeben. Abfall sind hierbei alle festen und flüssigen Stoffe, deren ordnungsgemäße Beseitigung nach dem Abfallbeseitigungsgesetz gefordert wird. Die Beschränkung der Emissionen bezieht sich auf die Rußzahl, den Grauwert, den Staubgehalt, die gasförmigen Schadstoffe, die Geruchsemissionen und den Ausbrand. Dazu werden technische Möglichkeiten aufgezeigt, die den Bau und den Betrieb der Anlage sowie die Abgasreinigung durch Absorption, Adsorption und Abscheider umfassen.