Kurzreferat
Die Richtlinie gilt für die Beurteilung der technischen Dichtheit von Flanschverbindungen für flüssige und gasförmige Medien für die emissionsbegrenzende Anforderungen nach der TA Luft festgelegt sind. Sie gilt für Metallflansche (z.B. aus Werkstoffen nach DIN EN 1092-1 bis -4 aus Stahl, Gusseisen, Kupfer und Aluminium) bis zu einer maximalen Betriebstemperatur von 400 °C. Sie gilt für Flanschverbindungen in Rohrleitungen, an Apparaten und Armaturen aller Industriezweige, insbesondere der chemischen und petrochemischen Industrie sowie der Erdöl verarbeitenden Industrie. Sie gilt nicht für Rohr- oder Flanschverbindungen, die ohne Schrauben ausgeführt werden. Sie ist nicht anwendbar für sogenannte Kompaktflanschverbindungen ohne Dichtung oder mit Flüssigkeitsdichtung. Die Richtlinie hat das Ziel den Stand der Emissionsminderungstechnik im Sinn der TA Luft an Flanschverbindungen und insbesondere die Nummer 5.2.6.3 der TA Luft im Hinblick auf die Anforderung einer technisch dichten Flanschverbindung zu präzisieren. Die für die Auslegung einer technisch dichten Flanschverbindung im Sinn der TA Luft erforderlichen Dichtheitsklassen werden festgelegt. Bestandteile der Richtlinie sind normative Verweise, die für die Anwendung dieser Richtlinie erforderlich sind und die Grundlagen zur Auslegung und Berechnung von Flanschverbindungen sowie Hinweise zur Montage. In der Richtlinie werden ferner Erläuterungen zur Auswahl der Dichtungskennwerte sowie die notwendigen zusätzlichen Informationen zur Berechnung von Flanschverbindungen gegeben.