Kurzreferat
Diese Richtlinie findet Anwendung auf Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Elevatoren, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub/Luft-Gemische, Dampf/Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Sie gibt sowohl den Herstellern als auch gesondert den Betreibern Hinweise in Form von Beispielen zur Durchführung von Risikobeurteilungen und von Schutzmaßnahmen. Die Richtlinie setzt die Kenntnis der Richtlinie VDI 2263 Blatt 8 voraus.