Kurzreferat
Die Richtlinie findet Anwendung auf Maßnahmen des Explosionsschutzes bei Mischern, in denen bei bestimmungsgemäßer Verwendung brennbare Staub-Luft-Gemische, Gas-Luft-Gemische, Dampf-Luft-Gemische oder hybride Gemische vorhanden sind oder entstehen können. Diese Richtlinie gibt den Betreibern Hinweise zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen und zur Festlegung von Schutzmaßnahmen. Sie kann auch von den Herstellern bei der Erstellung der Risikobeurteilung herangezogen werden.