Kurzreferat
Die Richtlinie informiert Planer, Hersteller und Betreiber von technischen Anlagen über lufttechnische Maßnahmen, um die Exposition durch luftfremde Stoffe am Arbeitsplatz zu mindern. Anhand von detaillierten Beispielen gibt sie allgemeine Hinweise und Anregungen, für wirksame und zugleich kostengünstige Lösungen. Weiterhin einhält die Richtlinie klare Vorgaben zu den Außenluftmengen, die nach dem Stand der Technik notwendig sind, um am Arbeitsplatz ausreichend gesundheitlich zuträgliche Atemluft zur Verfügung zu stellen. Damit ermöglicht sie auch eine eindeutige Abgrenzung zur Energieeinsparverordnung. Die empfohlenen Maßnahmen lassen sich sowohl für belästigende als auch für gesundheitsgefährdende Stoffe anwenden. Das sind alle Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche und Stäube, die während eines Produktionsprozesses freigesetzt werden.