Kurzreferat
Die Richtlinie richtet sich an den Arbeitgeber. Sie gibt beispielhaft Hinweise und Anregungen zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Zusammenhang mit luftfremden Stoffen. Eine klar strukturierte und dokumentierte Organisation hilft, ungestört ablaufende und kontrollierbare Fertigungsabläufe sicherzustellen. Alle Störpotenziale, aus denen sich Risiken ergeben, müssen rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. Zu den organisatorischen Rahmenbedingungen zählen als Grundvoraussetzungen für einen sicheren Ablauf auch Qualitätsicherung und deren Management, die Beschaffung von Werk- und Einsatzstoffen und die Unterweisung des Personals. Das Entstehen und Austreten luftfremder Stoffe im Fertigungsprozess ist zu vermeiden oder vermindern. Ihre Konzentration in der Luft am Arbeitsplatz lässt sich reduzieren durch Emissionsvermeidung und -verminderung sowie durch lüftungstechnische Maßnahmen.