Kurzreferat
Planern, Herstellern und Betreibern von technischen Anlagen werden Informationen zur Minderung der Exposition durch luftfremde Stoffe am Arbeitsplatz mittels lufttechnischer und organisatorischer Maßnahmen gegeben. Diese Richtlinie gibt eine Übersicht über die rechtlichen Grundlagen und Definitionen sowie Begrifflichkeiten und grundlegende organisatorische Maßnahmen. Weiterhin wird aufgezeigt, welche Voraussetzungen dabei zu berücksichtigen sind. Bei der Vielseitigkeit der betrieblichen Verhältnisse ist es nicht möglich, jeden in der Industrie oder im Handwerk vorkommenden Fall zu behandeln; die Richtlinie gibt allgemeine Hinweise und Anregungen für wirksame und zugleich kostengünstige Lösungen. Die beschriebenen und empfohlenen Maßnahmen lassen sich sowohl für belästigende als auch für gesundheitsgefährdende Stoffe anwenden. Das sind im Sinne dieser Richtlinie alle Gase, Dämpfe, Nebel, Rauche und Stäube, die während eines Produktionsprozesses freigesetzt werden.