Kurzreferat
Die Richtlinie behandelt allgemeingültige, branchenunabhängige Grundlagen des methodischen Entwickelns und Konstruierens technischer Systeme und Produkte. Es werden diejenigen Arbeitsabschnitte und Arbeitsergebnisse definiert, die wegen ihrere generellen Logik und Zweckmäßigkeit Leitlinie für ein Vorgehen in der Praxis sein können. Wesentliche methodische Grundlagen sind hierbei Nomenklatur und Instrumentarium der Systemtechnik als allgemeine Problemlösungsmethodik sowie die insbesondere für den Maschinenbau und die Feinwerktechnik bekannten Methodenvorschläge. Es werden Beispiele für Vorgehensabläufe in unterschiedlichen Branchen vorgestellt. Abschließend werden neben Begriffsdefinitionen die bereits in Forschungs- und Praxisarbeit entstandenen Methoden zur Durchführung einzelner Entwicklungs- und Konstruktionsschritte in geordneten Übersichte erfaßt.