Kurzreferat
Audiovisuelle Kommunikationstechnik ist inzwischen ein wesentlicher und integraler Bestandteil der Gebäudeinfrastruktur. Sie ist daher schon in der Projektentwicklung und im Planungsprozess zu berücksichtigen. Diese Richtlinie liefert grundsätzliche und detaillierte Vorgaben, die bisher für die Planung audiovisueller Kommunikationstechnik im Rahmen von Neu- und Umbaumaßnahmen fehlen. Diese Richtlinie dient als Orientierung für Planer, Architekten, Unternehmer, Generalunternehmer, Integratoren, Errichter, Eigentümer, Besitzer und Betreiber, insoweit sie verbindlich und mit eigenem Beitrag, an Konzeptionierung und Planung von Neu-, An- und Umbauten, von lokalen Gebäudearealen sowie der Renovierung von ortsfesten Räumen, Gebäuden und Gebäudeteilen beteiligt oder damit beauftragt sind.