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Standplätze, Behälter, Transportwege: Abfallsammlung wirtschaftlich und hygienisch sinnvoll gestalten
Abfallsammlung ist ein facettenreiches Thema, das aus ökonomischen, ökologischen, hygienischen und nicht zuletzt ästhetischen Perspektiven zu betrachten ist. Bei über 18 Millionen Tonnen Müll pro Jahr in Deutschland ist dieses Alltagsthema bedeutsamer, als es auf den ersten Blick scheinen mag. Die Müllsammlung muss so erfolgen, dass dabei Gesichtspunkte der Effizienz und Logistik, der Mülltrennung, der Raumaufteilung, Brandschutz, Arbeitsschutz und weitere Sicherheits- und Hygienebelange berücksichtigt werden. Es liegt im öffentlichen Interesse, dass die dazu notwendigen Vorkehrungen geregelt sind und sich verlässlich danach gerichtet wird. In der vorliegenden VDI-Richtlinie finden sich die Anforderungen, die an die Abfallsammlung in Gebäuden und auf Grundstücken gestellt werden. Zielgruppe dieser Richtlinie sind Kommunen, Entsorger und Gebäudebetreiber, sowie auf der planerischen Seite Architekten, Bauherren und Produkthersteller.
Anwendungsbereich
Anwendungsbereich der VDI-Richtlinie 2160 ist die Sammlung von Abfällen in Gebäuden und auf Grundstücken.
Diese Richtlinie gilt in erster Linie für die Abfallsammlung in Wohngebäuden, sowie in Bürogebäuden und Verwaltungsgebäuden. Die in ihr festgelegten Anforderungen können jedoch auch auf andere Gebäudetypen übertragen werden, zum Beispiel auf Hotels, Supermärkte, Krankenhäuser oder Gaststätten.
Ziel dieser VDI-Richtlinie ist eine Reduzierung der entstehenden Kosten, unter anderem durch Trennung von kommunalen und fachlichen Anforderungen. Des Weiteren sollen durch diese Richtlinie der Hygienestandard sicher gewahrt und Bedingungen des Gesundheitsschutzes eingehalten werden.
Die Richtlinie informiert über Standplätze und Behältnisse, über Maße und Beschaffenheit der Aufstellflächen, sowie Aspekte von Brand- und Arbeitsschutz.
VDI 2160 gilt nicht für Sonderabfälle und andere Abfälle, die einer speziellen Behandlung bedürfen.
Aus dem Inhalt
Dieses Dokument ersetzt VDI 2160:2008-10 .