Kurzreferat
Gegenstand dieser Richtlinie ist das passive Probenahmeverfahren mit einem Sammler, bei dem die Abscheidung von Partikeln in einem windberuhigten Auffanggefäß durch Sedimentation auf Akzeptorflächen erfolgt. Die Richtlinie beschreibt die Probenahme mit verschiedenen Akzeptorflächen, die nachgeschaltete mikroskopische Einzelpartikelanalyse und die Anwendungsmöglichkeiten weiterer Analyseverfahren. Die Richtlinie liefert insbesondere eine Anleitung zur mikroskopischen Identifizierung und Vermessung von Partikeln mit einem Partikeldurchmesser größer als 2,5 µm, zur Unterscheidung der Art von Einzelpartikeln (z. B. Bodenpartikel, Reifenabrieb, Salzpartikel, Pollen) und zur Bestimmung der Massenkonzentration. Zusätzlich definiert die Richtlinie die Voraussetzungen für chemische und mineralogische Analysen (z. B. Ionenchromatografie, ICP-MS). Mögliche Anwendungsgebiete dieses Probenahmeverfahrens umfassen u. a. die Luftgütemessungen in Kurorten, das GVO-Pollenmonitoring, die Unterscheidung natürlicher und anthropogener Bestandteile im Grobstaub sowie die Abschätzung der Partikelbelastung in urbanen Systemen. Das in der Richtlinie beschriebene Verfahren eignet sich nicht zur Überwachung von gesetzlichen Grenzwerten.