Kurzreferat
Die vorliegende Richtlinie gilt für trocken absaugende und kombinierte nass/trocken absaugende Kehrmaschinen sowie für ausschließlich nasssaugende Kehrmaschinen, die als Kompakt- oder Aufbaukehrmaschinen konstruiert sein können und primär für kommunale Einsatzzwecke verwendet werden. Sonstige Spezialfahrzeuge sind nicht Gegenstand dieser Richtlinie. Die Richtlinie beschreibt den Stand der Technik der zuvor angegebenen Kehrmaschinen, die als feinstaubgemindert und als besonders emissionsarm anzusehen sind. Neben der Abreinigung von Grob- und Feinstaub sind diese Kehrmaschinen auch geeignet grobe Schmutzbestandteile wie Aststücke, kleine Steine, Papier oder Plastikteile bis hin zu vollen Flaschen aufzunehmen. Zur Ermittlung des möglichen Beitrags emissionsarmer, feinstaubgeminderter Kehrmaschinen an der Einhaltung anspruchsvoller Immissionsgrenzwerte für Staubpartikel wurde ein Messprogramm unter Förderung und Leitung des Umweltbundesamts durchgeführt. Das bei den Messungen angewandte Prüfverfahren wird eingehend erläutert. Die Ergebnisse dieses Messprogramms sind in diese Richtlinie eingeflossen. Da nur wenige Untersuchungen zu Emissionen beim Straßenkehren existieren, gibt die Richtlinie außerdem einen Überblick über den gegenwärtigen Kenntnisstand. In der Richtlinie wird ausführlich dargestellt mit welchen verfahrenstechnischen Maßnahmen die Anforderungen an emissionsarme Kehrmaschinen erfüllt werden können.