Kurzreferat
Die Richtlinie gibt Anleitungen zur Emissionsminderung für Anlagen zur Behandlung von Abfallgemischen aus der haushaltsnahen Wertstofferfassung -dazu zählen Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen, Glas, Papier und Kartonagen - und von gemischten Gewerbeabfällen. Die Richtlinie gilt für Anlagen, die Sortierung, Zwischenlagerung und Umschlag der zuvor genannten Abfälle durchführen. Im Sinne dieser Richtlinie umfasst der Gesamtprozess der Behandlung die Anlieferung und Lagerung des Ausgangsmaterials, die Aufbereitung einschließlich Zerkleinerung, Klassierung und Sortierung sowie die Förderung und Lagerung der erzeugten Materialien und die notwendigen Transporte.