Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für Verfahren der Energieeinsparung in den Bereichen Wärme-, Raumluft-, Sanitär- und Elektrotechnik in öffentlich genutzten Bädern. Sie gilt sowohl für Neubauten als auch für die Modernisierung bestehender Anlagen. Die Aufgabe der Richtlinie besteht darin, die besonderen schwimmbadspezifischen Optimierungsmöglichkeiten des Energieeinsatzes aufzuzeigen. Hierbei ist zu beachten, dass es nicht Ziel der Richtlinie sein kann eine diesbezügliche Wertung der verschiedenen Verfahren vorzunehmen, da dies am jeweiligen Projekt vor dem Hintergrund der dort geltenden Randbedingungen gesondert zu untersuchen ist. Der tatsächlich erforderliche Energieeinsatz des gewählten technischen Verfahrens wird entscheidend von den örtlichen Einbaugegebenheiten und der Betriebsweise bestimmt. Werden die der theoretischen Berechnung zugrunde liegenden Randbedingungen im praktischen Betrieb nicht eingehalten, kommt es zwangsläufig zu erheblichen Abweichungen. Die Richtlinie dient Planern der Technischen Gebäudeausrüstung und Betreibern von Bädern als Planungs- und Entscheidungsgrundlage.