Die Richtlinie gilt für Anlagen mit Kunsteisflächen. Dabei wird unterschieden in offene Eissportanlagen, überdachte Eissportanlagen, offene Eissporthallen und in geschlossene Eissporthallen. Kombinationen der verschiedenen Anlagenarten untereinander sind ebenso möglich wie der technische und funktionelle Verbund mit anderen Sport- und Freizeitanlagen.