Kurzreferat
Diese Richtlinie ist anzuwenden auf die Auslegung neuer und die Nachrechnung bestehender Verteilsysteme zur Wärme- und Kälteversorgung in Heiz- und raumlufttechnischen Anlagen mit dem besonderen Zweck, nachprüfbar den hydraulischen Abgleich im Auslegezustand herzustellen. Der in Normen und Verordnungen geforderte "hydraulische Abgleich" ist die allgemeine Benennung für ein Erfordernis beim Auslegen und Einregulieren von Verteilsystemen insbesondere in Warmwasserheizungen. Im engeren Sinne ist gemeint, mit richtig ausgewählten Rohren, Armaturen und Pumpen über ein rechnerisches Bestimmen und Einstellen der Regulierwiderstände die Sollverteilung der Wasserströme auf die verschiedenen Übergabestellen (Raumheizflächen, Raumkühlflächen, Wärmeübertrager u. Ä.) zu verwirklichen. Neben der Sicherstellung der unabdingbaren Anlagenfunktion "Sollwasserströme verteilen" wird angestrebt, den Aufwand an Heiz- oder Kühlenergie bei der Übergabe und an Pumpenergie für die Wasserumwälzung zu minimieren.