Kurzreferat
Die Richtlinie legt ein Referenzmessverfahren zur Ermittlung der PM10- und PM2,5--Massenkonzentrationen an geführten stationären Quellen fest. Das Messverfahren ist insbesondere zur Messung von Partikelmassenkonzentrationen unterhalb von 20 mg/m3 geeignet. Es hat sich bei der Messung in Abgasen unterschiedlicher Anlagen bewährt, beispielsweise bei Anlagen zur Herstellung von Zement sowie Stahlherstellungs- und Verbrennungsprozessen. Die Richtlinie ist nicht anwendbar bei mit Wasserdampf gesättigten Abgasen. Das hier beschriebene Verfahren darf nicht zur Ermittlung der Gesamtstaubmassenkonzentration herangezogen werden.