Kurzreferat
Zweck der Richtlinie ist es, die Einwirkung von Lärm auf die Nachbarschaft zu beurteilen, um eine Gefährdung, erhebliche Benachteiligung oder erhebliche Belästigung durch Arbeitslärm zu erkennen.*Die Richtlinie soll eine Anleitung geben, einen Zahlenwert für die Schallbelastung durch ein zu beurteilendes Geräusch am Aufstellungsort des Mikrophons zu bestimmen (Beurteilungspegel), der durch Vergleich mit den aus Erfahrung abgeleiteten Richtwerten eine Beurteilung ermöglicht.*Die Richtlinie ist insbesondere zur Anwendung im Einwirkungsbereich von gewerblichen Anlagen bestimmt und soll als Ergänzung gesetzlicher und verwaltungsrechtlicher Bestimmungen dienen.