Kurzreferat
Zweck der Richtlinie ist die Zusammenstellung allgemeiner Hinweise für die Ermittlung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen und die Angabe eines einheitlichen Verfahrens für die Beurteilung dieser Schwingungsexposition. Aus den physikalischen Daten der Schwingungsmessungen wird unter Berücksichtigung der frequenzabhängigen Wirkung der Effektivwert ahw der frequenzbewerteten Beschleunigung als Kenngröße der Schwingungsbelastung gebildet. Es werden keine Grenzwerte für die Zumutbarkeit oder Zulässigkeit von Schwingungsbelastungen gegeben. Jedoch enthalten der Abschnitt 6 und der Anhang D Richtwerte und Hinweise für die Beurteilung der Belastung durch Hand-Arm-Schwingungen im Hinblick auf die zu erwartenden Wirkungen auf den Menschen.