Kurzreferat
Diese Richtlinie gilt für natürliche Rauchabzüge und maschinelle Rauchabzugsanlagen in geschlossenen Garagen, automatische Garagen werden nicht behandelt. Die Richtlinie beschränkt sich dabei ausschließlich auf Garagen für Personenkraftwagen. Nebenbereiche (z.B. Abstellräume) werden nicht behandelt. Die Entrauchung hat eine zentrale Bedeutung für die Brandbekämpfung in Garagen. Diese Richtlinie unterstützt mit den beschriebenen Gesichtspunkten die Selbstrettung von Personen, die Unterstützung der Feuerwehr bei der Brandbekämpfung und den Sachschutz. Bei Anwendung dieser Richtlinie ist ein Abgleich mit den jeweils aktuellen, örtlich gültigen Vorschriften (Garagenverordnungen der Länder) unabdingbar. Eine planungs- und genehmigungsgemäße Nutzung wird vorausgesetzt. Die Richtlinie wendet sich an Bauherren, Fachplaner, Anlagenerrichter, Betreiber, Hersteller, Sachverständige, Genehmigungsbehörden, Feuerwehren, Arbeitssicherheit und Versicherungen.