Kurzreferat
Die Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Flächenbedarfes der Technikzentralen, strukturelle Anordnung der Technikzentralen im Gebäude. Flächen für Installationsschächte sind in dieser Richtlinie nicht berücksichtigt, sie sind jedoch nicht zu vernachlässigen. Die benötigten Flächen für Schächte sind abhängig von der Art der installierten technischen Anlagen, der Anzahl der Installationsschwerpunkte sowie der Anordnung der Technikzentralen und bei Raumlufttechnischen Anlagen von der von der Lage der Außen- und Fortluftöffnungen. Installationsschächte für die Sanitär-, Wärme-, Kälte- und die Elektroinstallationen haben einen geringeren Anteil an den Schachtflächen gegenüber dem Flächenbedarf für die Installationen für Raumlufttechnische Anlagen. Für den Flächenbedarf von Schächten kann ein Richtwert von 1% bis 3% der Bruttogrundfläche in Ansatz gebracht werden. Ansatz gebracht werden. Zentrale Flächen für Daten- und Kommunikationsräume,