Kurzreferat
Diese Richtlinie entstand aufgrund der Bedeutung einer wirtschaftlichen und fachtechnisch korrekten Ausführung von Installationen der Anlagen der technischen Gebäudeausrüstung (TGA) in der vertikalen Erschließung der Gebäude. Probleme ergeben sich vielfach zwischen den Beteiligten für die verschiedenen Gewerke bei der Planung, der Erstellung der Leistungsverzeichnisse für die Ausführung, der korrekten Abrechnung der ausgeschriebenen Leistungen unter Berücksichtigung berechtigter Anforderungen an Mehrvergütung wegen erhöhten Montageaufwands. Bei der Grundlagenermittlung zur Planung von Gebäuden und deren technischen Anlagen fehlen häufig für die Objektplaner Angaben zum Mindestbrutto- und/oder Mindestnettoflächenbedarf der Installationsbereiche. Erforderliche Abstände zum Einsatz von Werkzeugen oder der zusätzlich zum gedämmten Rohrquerschnitt zu berücksichtigenden Maße der Handhabung und der Halterungen führen daher häufig in der Montageplanung zu Nachträgen wegen erschwerter Arbeitsbedingungen. Um dem entgegen zu wirken, werden Flächen für Schächte in dieser Richtlinie konkretisiert. Die Anwendung dieser Richtlinie ermöglicht es, eine auskömmliche Flächenplanung unter Beachtung der anerkannten Regeln der Technik sicherzustellen.