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Verdunstungskühlanlagen können aufgrund ihrer Beschaffenheit Quellen für Keime sein: Durch Aerosolbildung kann selbst bei Einsatz von Tropfenabscheidern Wasser in die Abluft und somit in die Umgebung getragen werden. Die Vermehrungsbedingungen für Mikroorganismen sind durch die Feuchtigkeit im Allgemeinen gut, das Risiko für die Verbreitung von Infektionskrankheiten entsprechend hoch.
Die Richtlinie VDI 2047 Blatt 3 nennt die baulichen, technischen und organisatorischen Anforderungen für einen hygienisch unbedenklichen Betrieb von Verdunstungskühlanlagen mit einer Kühlleistung von mehr als 200 MW je Luftaustritt. Auch die Planung, der Bau und das Betreiben und Instandhalten solcher Anlagen, wie sie typischerweise in der Energiewirtschaft zu finden sind, werden hier beschrieben. VDI 2047 Blatt 3 ergänzt Blatt 2 der Richtlinienreihe, in dem die Anforderungen für Verdunstungskühlanlagen bis 200 MW dargestellt sind. Aufgrund spezifischer Unterschiede geht von Anlagen über 200 MW allgemein ein geringes Gesundheitsrisiko aus, weshalb höhere Prüfwerte und Maßnahmenwerte festgesetzt sind.
Planer, Architekten und Bauherren, aber auch Überwachungsbehörden, Sachverständige, Ärzte und Versicherungsträger finden in dieser Richtlinie die konkreten Anforderungen für sichere und vorschriftsmäßige Anlagen aus dem Bereich der Verdunstungskühlung.
Der Anwendungsbereich dieser Richtlinie erstreckt sich über Verdunstungskühlanlagen mit offenen Kühlwasserkreisläufen und einer Kühlleistung von mehr als 200 MW je Luftaustritt. Sie gilt ebenfalls für Hybridkühltürme und Kühltürme mit zusätzlichen drückenden Ventilatoren ? 200 MW je Luftaustritt, sofern deren Emissionsverhalten nachweisbar dem einer Anlage der Richtlinie VDI 2047 Blatt 3 entspricht. Die für diese Klassifikation maßgeblichen Werte sind in einer Tabelle im Anhang der Richtlinie nachzulesen (Tabelle B4 in Anhang B).
Saugende Ventilatorkühlsysteme fallen nicht unter diese Richtlinie.
Diese Richtlinie befasst sich nicht mit der Einleitung von Abwasser aus Verdunstungskühlanlagen. Es sind die gesetzlichen Vorgaben bezüglich der Abwassereinleitung im laufenden Betrieb (Abflutung) und beim Entleeren einzuhalten.
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