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Anforderungen an „Medical-grade Plastics“: Rezepturkonstanz und -veränderungen, Liefersicherheit, Logistik und mehr
An Werkstoffe, die in der Medizintechnik zum Einsatz kommen, sind besondere Anforderungen zu stellen. Verschiedene Vorschriften und Richtlinien befassen sich mit diesem Gebiet, darunter beispielsweise die EU-Richtlinie 93/42/EWG, auch bekannt als „Medical Device Directive“. Dort finden sich die konkreten Anforderungen an Medizinprodukte hinsichtlich Sicherheit, Qualität und Eignung. Auch Kunststoffe, die in der Medizintechnik eingesetzt werden, müssen diesen Parametern entsprechen. Ein Verfahren zur Konformitätsbewertung stellt sicher, dass die verwendeten Polymere geeignet sind für die Herstellung oder Verpackung von medizinischen Produkten. Üblicherweise handelt es sich dabei um Polymere mit dem Nachweis der Biokompatibilität gemäß amerikanischen oder europäischen Vorschriften; sie werden als „Medical-grade Plastics“ bezeichnet. VDI 2017 ergänzt und konkretisiert die vorhandenen Regeln, ohne diese zu ersetzen.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich von VDI 2017 erstreckt sich auf die Erarbeitung von Vorgaben für Polymere für medizinische Produkte und pharmazeutische Verpackungen, sowie für In-vitro-Diagnostika.
Ziel ist die eindeutige Definition des Begriffes „Medical-grade Plastics“; Kunststoffe für die genannten Einsatzbereiche.
Unter den Anwendungsbereich von VDI 2017 fallen die Zusammensetzung und die Rezepturkonstanz der Kunststoffe. Auch veredelte Kunststoffzubereitungen und Kunststoffrezepturen, sog. Blends, Compounds und Masterbatches, sind erfasst.
Ebenfalls Teil dieser Richtlinie sind die Anforderungen an die Liefersicherheit, sowie an Verpackung, Lagerung und Logistik im Zusammenhang mit „Medical-grade Plastics“.
Auch der Ablauf von Veränderungen im Prozess, etwa an der Zusammensetzung, der Werkstoffspezifikation, der Art oder dem Ort der Herstellung des Kunststoffs ist in VDI 2017 in Form eines Change-Managements geregelt.
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