Kurzreferat
Vor dem Inverkehrbringen von Kraftwerksanlagen, Dampfkesselanlagen oder Dampfkesseln ist vom Hersteller zu klären, ob diese Produkte als jeweilige Gesamtheit von einer oder mehreren europäischen Richtlinien oder Verordnungen zur Harmonisierung erfasst werden. Das Merkblatt gibt diesbezüglich Hinweise zur CE-Kennzeichnung. Es wird gezeigt, dass in diesem Rahmen die Baugruppe Dampfkessel die größte Einheit darstellt, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen werden kann.