Kurzreferat
Die Angaben für die örtliche Wärmebehandlung vor und nach dem Schweißen von Rohrleitungen und Kesselrohren sind Empfehlungen, die auf der Basis langjähriger Erfahrungen beim Wärmebehandeln nach nationalen Vorschriften gewonnen wurden. Die Anwendung dieses VAIS-Merkblattes muss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbart werden. Der Hersteller der Schweißverbindung hat in seiner Anweisung für die Wärmebehandlung eindeutige Angaben darüber zu machen, nach welchen Regelwerken oder Normen die Wärmebehandlung durchzuführen ist. Wenn eine Wärmebehandlung mit von den in den EN-Normen abweichenden Parametern z. B. Wärmeeinbringbereich vorgesehen ist, sind diese Unterschiede bereits in der Entwurfsprüfunterlage aufzuführen. Dieses VAIS-Merkblatt gilt vorzugsweise für dickwandige Rohrleitungen ab Nennweite DN 100 und Wanddicken größer 10 mm. Sie lässt, soweit technisch sinnvoll, alle Arten der Wärmverfahren wie Wärmen mit der Gasflamme (Flammwärmen), Induktives Wärmen und Heizelementwärmen (Widerstandserwärmung) zu. Bestehende Verfahrensprüfungen (unabhängig vom Wärmverfahren), die auf nationalen Normen basieren, erfordern keine erneute Qualifikation hinsichtlich der Wärmebehandlung, sofern die Zeiten und Temperaturen des angewendeten Wärmebehandlungsverfahrens in den Grenzen der zu Grunde gelegten Normen liegen.