Kurzreferat
Die nachfolgenden Anforderungen gelten für neue elektrische Anlagen sowie für die Modernisierung von bestehenden Elektroinstallationen in Wohngebäuden (z. B. Mehrfamilienhäusern, Reihenhäusern, Einfamilienhäusern). Sie können auch für Wohnräume innerhalb von teilgewerblich genutzten Gebäuden herangezogen werden. Sie gelten nicht für die Ausstattung technischer Betriebsräume und betriebstechnischer Anlagen. Zu den elektrischen Anlagen im Sinne der RAL-RG 678 gehören: - Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis AC 1.000 V und DC 1.500 V, - Anlagen der Informations- und Kommunikationstechnik (IuK) und Hauskommunikationsanlagen sowie sonstige Melde- und Informationsverarbeitungsanlagen, - Anlagen der Rundfunk- und Kommunikationstechnik (RuK) sowie für interaktive Dienste mit oder ohne Anschluss an ein allgemein zugängliches Netz eines Netzbetreibers, - Blitzschutzsysteme, - Erdungsanlage des Gebäudes, - Gefahrenwarn- und Gefahrenmeldeanlagen.