Kurzreferat
Die Anforderungen dieser Registrierung gelten für die Herstellung/ Produktion von Wohn- und Schlafmöbeln, Küchen- und Badmöbeln, Dielenmöbeln, Tischen, Stühlen, Eckbänken, Korpusmöbeln, Regalmöbeln, Polstermöbeln, Betten, Matratzen, Wasserbetten, Büro- und Objektmöbeln, Kindermöbeln, Schulmöbeln und Außenmöbeln, die mit dem Zeichen "Möbel Made in Germany" gekennzeichnet werden sollen. Für die Verleihung der Kennzeichnung ist die Erfüllung aller in der Registrierung genannten Anforderungen nachzuweisen. Die Kennzeichnung erhalten Möbelmodelle/ -programme , die nach den Anforderungen dieser Gütegrundlage hergestellt werden. Die Registrierung kann nur von deutschen Möbelherstellern gemäß Abschnitt 2.2 erworben werden.