Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Leistungen, die von Kommunalverwaltungen (Kernverwaltung ohne ausgegliederte Bereiche) und Wirtschafts- und Entwicklungsförderungsgesellschaften der Kommunen in folgenden Bereichen erbracht werden: a. Eingangsbestätigung und Nennung eines Ansprechpartners; b. erste Informationen zum Verfahren; c. Besprechungen bei Unternehmen; d. Bearbeitungszeit von Baugenehmigungsanträgen; e. zügige Bezahlung von Auftragsrechnungen, die von mittelständischen Unternehmen an die Kommune gestellt werden; f. Reaktion auf Beschwerden; g. Bearbeitungszeit für die Angebotsabgabe bei Flächenanfragen von mittelständischen Unternehmen; h. Bearbeitungszeit bei der Genehmigung von Großraumund Schwertransporten; i. Verlässlichkeit von Baugenehmigungen; j. Reaktionszeiten auf Anrufe und E-Mails; k. Verwaltungswegweiser / Ansprechpartnerverzeichnis; l. Lotse für Existenzgründer; m. Kundenzufriedenheit; n. Informationsveranstaltung als Kommunikationsplattform. Die vollständige Einhaltung der Kriterien ist die Voraussetzung zur Verleihung und Führung des Gütezeichens Mittelstandsorientierte Kommunalverwaltung. Eine Kommune muss nur die Gütekriterien einhalten, die in ihrem unmittelbaren Verantwortungsbereich liegen. Der unmittelbare Verantwortungsbereich bezieht sich auf den Bereich, welcher der unmittelbaren Weisungsbefugnis des Landrats, Oberbürgermeisters oder Bürgermeisters des Mitglieds unterliegt. Die Fremdüberwachung der Einhaltung der Kriterien muss durch eine neutrale Stelle erfolgen.