Kurzreferat
Die in diesen Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen aufgeführten Anforderungen gelten für die Instandhaltung (Installation, Wartung, und Prüfung) von Feuerschutzanlagen und Geräten sowie an die ausführenden Unternehmen und deren Personal. Die mit der Instandhaltung erforderlichen Beratungs- und Serviceleistungen sind ebenfalls Bestandteil dieser Gütesicherung und betreffen alle Bereiche von der Angebotserstellung bis zur Erfüllung von Garantien und Gewährleistungen. Die Kombination aus den Funktions- und Qualitätseigenschaften der Produkte und Anlagen und der Ausführungsqualität der Leistungen stehen für die Güte und Dauerhaftigkeit der Instandhaltung von Feuerschutzanlagen. Die Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen legen den Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen sowie die Ausführung zur Kennzeichnung von gütegesicherten Instandhaltungen (Installation, Wartung und Prüfung) für Feuerschutzanlagen fest. Sie beinhalten Regelungen, die für alle von der Gütesicherung erfassten Bereiche gelten.