Kurzreferat
Ziel der Gütegemeinschaft Planung der Instandhaltung von Betonbauwerken e.V. (GUEP) ist es, den Erfolg von Instandhaltungsmaßnahmen für Bauwerke durch eine gütegesicherte Planung sicher zu stellen. Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Planungsleistungen für: Ermittlung des Ist-Zustandes; Festlegung des Soll-Zustandes; Ermittlung der Beanspruchungen des Bauwerks; Verarbeiten von Beton, Zementmörtel, kunststoffmodifiziertem Zementmörtel und Reaktionsharzmörtel; Korrosionsschutzmaßnahmen der Bewehrung; Oberflächenschutzmaßnahmen; Verarbeiten von Spritzbeton; Füllen von Rissen und Hohlräumen sowie Vergelungsmaßnahmen; Verbinden und Verstärken von Bauteilen. Die Gütezeichenbenutzer unterstellen ihre Leistungen einer Gütesicherung aufgrund dieser Güte- und Prüfbestimmungen.