Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten für alle Maßnahmen und Tätigkeiten, die im Zusammenhang mit Arbeiten an Hang-, Böschungs-, Lockergesteins- und Felssicherungssystemen stehen. Insbesondere trifft dies für folgende Arbeitsgebiete zu: – Grundlagenermittlung und Erkundung im Gelände und an bestehenden Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren. – Planung der Sicherungsbauwerke gegen Naturgefahren inklusive der zur Erreichung / Begehung der Bauwerke / Baufelder notwendigen Zustiegswege. – Bau von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren. – Bauüberwachung während der Errichtung von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren. – Wartung und Inspektion von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren. – Instandsetzung von Sicherungsbauwerken gegen Naturgefahren. Diese Güte- und Prüfbestimmungen gelten nicht für den Küstenschutz, Deichbau und Gewässerschutz.