Kurzreferat
Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen legen die allgemeinen Grundsätze für Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen für Leistungen des Fernmeldebaus fest. Zu den Leistungen zählen u.a.: - Montagearbeiten im Fernmeldebau, - das Errichten passiver Fernmeldenetze, - das Einbringen von Außenkabeln (Luft-, Rohr-, Trog- oder Erdkabel), - die Montage von Verbindungs- und Abzweiggarnituren, - die Montage von passiven Abschlusseinrichtungen (Verteilern), - die Kabelmontage, - die Kabel-Messtechnik. Der Geltungsbereich schließt für die genannten Leistungen sowohl das Erbringen der eigentlichen Montageleistung als auch die im Rahmen der Gewerke erforderlichen Beratungs- und Serviceleistungen ein. Diese als Bestandteil dieser Gütesicherung betreffen alle Bereiche von Planung, Spezifikationen, Logistikleistungen, Schulungen, technischen Unterlagen bis zur Erfüllung von Gewährleitungen und/oder Garantien. Der Umfang der genannten Beratungs- und Serviceleistungen ist dabei abhängig von der Aufgabenstellung der jeweiligen, unten aufgeführten Module. Die Leistungen gelten dabei für alle Bereiche der Fernmeldetechnik, wie z.B.: - Telekommunikationsnetze, - Breitbandkabelnetze, - Steuernetze, - Backbone-Netze, - Verzweigungsnetze, -- Hauptkabelnetze, - Datennetze.