Kurzreferat
Die Gütegemeinschaft Anti-Graffiti e. V. hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Qualität der Dienstleistungen der Graffitientfernung und Graffitiprophylaxe zu verbessern und deren Güte zu sichern. Diese Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Dienstleistungen der Graffitientfernung und der Graffitiprophylaxe und beinhalten die Anforderungen an die Vorbereitung und die Durchführung dieser gütegesicherten Dienstleistungen sowie die Prüfbestimmungen und die Anforderungen an die Kennzeichnung mit dem Gütezeichen. Die Gütesicherung Graffitientfernung gilt für alle Materialien und Werkstoffe ausgenommen den in der RAL-Gütesicherung Reinigung und Schutz von Fassaden und Denkmalen, RAL-GZ 632 aufgeführten Bereiche anodisiertes Aluminium, beschichtete Metalloberflächen und Kunststoffe, Edelstahl sowie Fassaden und Denkmale aus Naturstein, Kunststein wie Ziegel, Klinker, Beton, Putz und Stuck. Die Gütesicherung Graffitiprophylaxe gilt in Bezug auf die Maßnahmen zur Graffitiprophylaxe uneingeschränkt für alle Materialien und Werkstoffe.