Kurzreferat
Die Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten übergreifend für die von Unternehmen erbrachten Leistungen, die Produktionsabläufe und die dabei angewandten Verfahren, die Fremdüberwachung und die Verarbeitungsrichtlinien für die Bauweise mit Asphalteinlagen. Ein gütegesichertes Bauwerk entsteht nur dann, wenn die Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen ganzheitlich erfüllt werden, beginnend mit der Erkundung, dem Entwurf, der Planung, der Herstellung der verwendeten Baustoffe und der Ausführung bis hin zur Fertigstellung, der Abnahme, der Gewährleistung und den Garantien. Des Weiteren sollen die Güte- und Prüfbestimmungen auch Regelungen hinsichtlich der Dokumentation gütegesicherter Projekte umfassen. Gegenstand der Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen sind insbesondere: - die Erkundung, Planung, Begutachtung und Dokumentation; - die Prüfung und Lieferung von Asphalteinlagen; - das Fräsen und Anspritzen inkl. des Vorbereitens der Unterlage für die Verlegung von Asphalteinlagen und; - die Verlegung von Asphalteinlagen, sowie die Gütesicherung (Fremdüberwachung) der zur Anwendung kommenden Materialien, Produkte (Asphalteinlagen, Bitumenemulsionen) und Dienstleistungen.