Kurzreferat
Die Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten übergreifend einerseits für die von den der Gütegemeinschaft angehörigen Unternehmen erbrachten Leistungen, den dabei angewandten Verfahren und den Verarbeitungsrichtlinien zum - Flachdachneubau/zur Erstabdichtung und Deckung, - der Flachdachsanierung/Reparatur, - der Flachdachwartung, - der Abnahmebegleitung bei Flachdachkonstruktionen, - der Begutachtung von Flachdachkonstruktionen, - der Dichtigkeitsprüfung/Leckageortung/ des Monitorings bei Flachdächern, - der Auflastung und Begrünung von Flachdächern, - der Auflastung mit Solar- und PV-Anlagen von Flachdächern; andererseits für die dabei zur Anwendung kommenden Dacheindeckungsmaterialien - Dachbahnen, - Flüssigkunststoffe, - Dämmmaterial, - Dampfsperren, - mechanische Befestiger, - Zubehör, - Klebstoffe, - Absturzsicherungen und - Befestigungstechnik sowie den bei der Leistungserstellung notwendigen Voraussetzungen (Standsicherheit und Ebenheit des Untergrundes) und der verwendeten Geräte, Maschinen sowie Prüfgeräte und -einrichtungen (Hardware). Die Kombination aus der Ausführungsqualität der Leistungen von Flachdachsystemen und -services und der Funktionseigenschaften der verwendeten Materialien stehen für die Güte und Dauerhaftigkeit des Daches. Die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen legen den Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen sowie die Ausführung zur Kennzeichnung von gütegesicherten Flachdachsystemen und –services fest. Sie beinhalten Regelungen, die für alle von der Gütesicherung erfassten Bereiche gelten.