Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen (GPB) legen die Grundsätze für Inhalt und Umfang der RAL-Gütesicherung von Kunststoff-Fensterprofilsystemen fest, die in Außenwänden von Gebäuden verwendet werden und in einer Systembeschreibung beschrieben sind. Dies gilt in gleicher Weise für Kunststoff-Fensterprofilsysteme, die für den Bau von Türen verwendet werden. Die GPB setzen sich zusammen aus einem Allgemeinen und zwei Besonderen Teilen. Im Allgemeinen Teil (diesem Teil) werden die grundsätzlichen Gütebestimmungen beschrieben, in den Besonderen Teilen die gütebestimmenden Merkmale der verschiedenen technischen Ausführungen festgelegt. Die GPB werden ergänzt durch Technische Anhänge, die Anforderungen festlegen für Profile, Komponenten und Verfahren, die als "Vorprodukte" Teil des gütegesicherten Kunststoff-Fensterprofilsystems sind. Der Gütezeichenbenutzer ist verpflichtet, für seine gütegesicherten Kunststoff-Fensterprofilsysteme nur Vorprodukte (Systemkomponenten) zu verwenden, die den Technischen Anhängen zu den Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen Systembeschreibung und Eignungsnachweis für Kunststoff-Fensterprofilsysteme in Verbindung mit den jeweiligen Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen entsprechen. Die Verleihung des Gütezeichens erfolgt für Kunststoff-Fensterprofilsysteme. Das Gütezeichen wird gemäß der Gütezeichensatzung verliehen, wenn die Anforderungen der RAL-GZ 716 erfüllt sind. Die Überprüfung erfolgt im Rahmen einer Fremdüberwachung durch eine von der Gütegemeinschaft benannte Prüfstelle, mit der eine Kooperationsvereinbarung besteht.