Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Fenster, Fassaden und Haustüren, die zusätzlich zur CE-Kennzeichnung freiwillig mit dem Gütezeichen versehen sind. Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen materialunabhängige und materialspezifische Leistungsmerkmale für die Bauprodukte fest und regeln die gütebestimmenden Anforderungen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit unter der Voraussetzung der vom Hersteller vorgeschriebenen Wartung, Pflege und Instandhaltung. Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen weiterhin Anforderungen hinsichtlich der Montage der nachfolgend genannten Bauprodukte fest. Sie gelten für: - betriebsfertige Fenster und Fenstertüren einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände oder in geneigte Dächer (Dachflächenfenster) sowie daraus zusammengesetzte Elemente aus zwei oder mehr Fenstern; - betriebsfertige Haustüren einschließlich etwaiger Zargen zum Einbau in senkrechte Wände mit verschiedenen Öffnungsarten und Teilungen mit oder ohne Oberlichter und Seitenteile; - Fassaden (Vorhangfassaden). Für gütegesicherte Bauprodukte sind sowohl die Anforderungen des allgemeinen Teils als auch des zugehörigen materialspezifischen Anhangs einzuhalten.