Die nachfolgenden Güte- und Prüfbestimmungen gelten für die Herstellung von Abscheideranlagen. Dies sind: – Schlammfänge (Sedimentationseinrichtungen); – Abscheider für mineralische Leichtflüssigkeiten (einschl. ABKW-Anlagen); – Abscheider für organische Öle und Fette; – Probenahmeschächte / -einrichtungen; – Stärkeabscheider.