Kurzreferat
Die Güte- und Prüfbestimmungen Modulare Stahlsystembauweise gelten für Gebäude mit vorgefertigten Modulen aus dreidimensionalen Stahltragwerken mit Flächenbauteilen, wie beidseitig bekleidete oder beplankte Wand-, Boden-, Decken- und Dachelemente. Die Module werden seriell in witterungsgeschützten Produktionshallen vorgefertigt und können mit einem hohen Vorfertigungs- und Ausbaugrad bereitgestellt werden. Es handelt sich unter anderem um Gebäude für den öffentlichen Bereich, den Geschosswohnungsbau und den Nichtwohnungs- sowie Gewerbebau, welche i. d. R. für eine dauerhafte Nutzung ausgelegt sind. Umnutzungen, Anbauten und Aufstockungen sind durch die freitragende Stahlgrundkonstruktion jederzeit möglich. Hinsichtlich Abmessungen und Gewicht werden die Module frei dimensioniert und auf der Baustelle zu einem Gebäude zusammengefügt. Zur Stahlsystembauweise gehören im Sinne dieser Güte- und Prüfbestimmungen Gebäude mit einer tragenden Grundkonstruktion aus Stahl, ergänzt mit Trockenbaustoffen, wie Trockenbauprofile, Gips-, Gipsfaser- bzw. Holzwerkstoffplatten und Hybridkonstruktionen aus Stahl und Holz. Die Modulare Stahlsystembauweise kann unter anderem zur Errichtung von Bürogebäuden, Hotels, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Laborgebäuden, Rechenzentren und als mehrgeschossiger Wohnungsbau angewendet werden. Das RAL Gütezeichen ist an den jeweiligen Werks- bzw. Produktionsstandort gebunden. Alle mit dem Gütezeichen angebotenen bzw. gekennzeichneten Stahlsystembauten müssen die Güte- und Prüfbestimmungen in vollem Umfang erfüllen.