Kurzreferat
Die Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten übergreifend für die von Unternehmen erbrachten Leistungen, die Produktionsabläufe und die dabei angewandten Verfahren und die Verarbeitungsrichtlinien für die Herstellung von Gabionen und Gabionenkonstruktionen. Ein gütegesichertes Bauwerk entsteht nur dann, wenn die Anforderungen dieser Güte- und Prüfbestimmungen ganzheitlich geleistet werden, beginnend mit dem Entwurf, der Bauplanung und der Tragwerksplanung über die Herstellung der Baustoffe aus Metall und Kunststoff und den Bau bis zur Fertigstellung, der Abnahme, der Gewährleistung und den Garantien. Die Güte- und Prüfbestimmungen gliedern sich in - Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für die Planung und Begutachtung von Gabionenkonstruktionen, - Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für Befüllmaterialien (einschalig/mehrschalig) für Gabionen und Gabionenkonstruktionen, - Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für Metalle zur Herstellung von Gabionen und Gabionenkonstruktionen, - Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für Geokunststoffe für Gabionen und Gabionenkonstruktionen, - Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für die Bauausführung von Gabionen und Gabionenkonstruktionen, - Besondere Güte- und Prüfbestimmungen für den Fachhandel mit Gabionen und Gabionenkonstruktionen. Gegenstand der Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen sind insbesondere - die Planung, Bauüberwachung und Begutachtung, - die Herstellung von Drahtgittern und Zubehör, - die Herstellung von Befüllmaterialien (einschalig/mehrschalig), - die Montage und Errichtung von Gabionenkonstruktionen, - die Werks-Befüllung von Gabionenkörben, - die Vorort-Befüllung von Gabionenkörben sowie die Gütesicherung der zur Anwendung kommenden Materialien und Produkte: - Gabionenkörbe aus Drahtgittern, - Befüllmaterialien (einschalig/mehrschalig), - Materialen zur Rückverhängung von Konstruktionen, wie Geokunststoffe, Kunststoff- oder Stahlbänder. sowie den bei der Leistungserstellung notwendigen Voraussetzungen (Standsicherheit, Ebenheit und Festigkeit der Gründung) und den verwendeten Geräten und Materialien (Hardware). Der Geltungsbereich betrifft die Gewerke und Produkte von Planern, Architekten, Garten- und Landschaftsbauern, Schotterwerken, Unternehmen der metall- und kunststoffverarbeitenden kunststoffverarbeitenden Industrie sowie bauausführende Unternehmen. Gütezeichenbenutzer sind verpfl ichtet, Gewerke und/ oder Produkte, die mit dem Gütezeichen gekennzeichnet wurden, der Gütegemeinschaft zu melden. Güte und Dauerhaftigkeit von Gabionen und Gabionenkonstruktionen werden durch die Kombination von Funktionseigenschaften und Qualitäten der verwendeten gütegesicherten Materialien und der Ausführungsqualität der Leistungen und den dabei angewandten Verfahren während der Erstellung der Konstruktion bestimmt und sichern damit das qualitätsgerechte Gabionenbauwerk. Die Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen legen den Inhalt und Umfang der Überwachungsmaßnahmen sowie die Ausführung zur Kennzeichnung von gütegesicherten Gabionen und Gabionenkonstruktionen fest. Sie beinhalten Regelungen, die für alle von der Gütesicherung erfassten Bereiche gelten. Im Rahmen von Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen werden Anforderungen an einzelne Bereiche für gütegesicherte Gabionen und Gabionenkonstruktionen in Form von detaillierten Anforderungsprofilen definiert.