Kurzreferat
Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen die Voraussetzungen und das Verfahren für die Gütesicherung von Schlössern und Beschlägen fest. Durch die Einführung und Anwendung der festgelegten Maßnahmen und Prüfungen werden die bei der Erstprüfung nachgewiesenen Eigenschaften der Beschläge dauerhaft sichergestellt. Die festgelegten Anforderungen gehen über die in den Normen geforderten Regelungen hinaus und stellen damit weitere Gütemerkmale dar. Dieses wird durch die Kennzeichnung der Schlösser und Beschläge durch das RAL-Gütezeichen dokumentiert. Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen materialunabhängige und materialspezifische Leistungsmerkmale für Schlösser und Beschläge fest und regeln die Güte bestimmenden Anforderungen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit, hier im wesentlichen der Dauerfunktionsfähigkeit. Die Produktinformationen des Herstellers müssen hierzu beachtet werden, insbesondere die vorgeschriebene Wartung, Pflege und Instandhaltung. Diese Güte- und Prüfbestimmungen legen materialunabhängige Leistungsmerkmale für Schutzbeschläge fest und regeln die Güte bestimmenden Anforderungen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit, hier im Wesentlichen der einbruchhemmenden Wirkung / Schutzwirkung.