Kurzreferat
Das Gütezeichen kann nur für folgende, nach den Allgemeinen Güte- und Prüfbestimmungen für Stahlbau und Stahlhochbauten in Verbindung mit den jeweils zutreffenden Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen hergestellte, und nachfolgend aufgeführte Baukonstruktionen und Stahlbauprodukte verliehen werden. 1) Stahlschornsteine: Tragrohre mit einem oder mehreren Innenrohren aus Stahl; 2) zylindrische Türme und Maste; a) Tragrohre aus Stahl; b) Lüftungsschornsteine; c) Lüftungskamine; d) Antennenträger; e) Türme und Maste; f) freitragend; g) abgestützt; h) abgespannt; 3) geschweißte Luft- und Abgasanlagen; a) Innenrohr aus Stahl; b) Systemabgasanlagen; c) Montageabgasanlagen; d) Abgasrohrleitungen aus Stahl für Kesselanlagen; e) Abgasrohrleitungen aus Stahl für Motoren; f) Satellitenrohr (geschweißt); g) Schalldämpfer; h) freitragend; i) abgestützt; j) abgespannt; 4) Tragmastkonstruktionen; a) Tragmastkonstruktionen aus Rohr oder Profilquerschnitten; b) Tragrohre; c) Lüftungsschornsteine; d) Lüftungskamine; e) Antennenträger; f) Türme und Maste; g) freitragend; h) abgestützt; i) abgespannt; 5) Stahltragkonstruktionen; a) Stahltragkonstruktionen aus Stahlträgern; b) Antennenträger; c) Türme und Maste; d) Schwingungsdämpfer; e) Bühnenkonstruktionen; f) Leiterkonstruktionen; g) freitragend; h) abgestützt; i) abgespannt. Die wesentlichen tragenden Teile dieser Konstruktionen werden sowohl in Profil- als auch in Blechkonstruktion erstellt. Von den gütegesicherten Erzeugnissen sind Produkte ausgenommen, die von der Gütesicherung Lager- und Betriebseinrichtungen, RAL-RG 614 umfasst werden.