Kurzreferat
Die Allgemeinen und Besonderen Güte- und Prüfbestimmungen gelten für Vertikalbegrüner (Bauteil oder Bauteilgruppe), welche die ganzheitliche Erstellung einer Vertikalbegrünung beinhalten, einschließlich der Dienstleistungen der Beratung, Planung und Erstellung sowie die Wartung und Pflege von Vertikalbegrünungen. Sie dienen zur Begrünung von Flächen oder Wänden mit einer Neigung ≥ 35°, oder dort wo Dachbegrünungen nicht mehr zum Einsatz kommen können mit Kletterpflanzen sowie wandgebundenen und freistehenden Vertikalbegrünungen mit lebenden Pflanzen im Innen- und Außenbereich.